Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Skischule Salober-Schröcken GmbH
Hochtannberg 10
6767 Warth
(LG Feldkirch
FN 591884)
Fassung 11/2022

Allgemeines
Die Skischule Salober-Schröcken GmbH (im Folgenden: „Skischule“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Skischule und jenen Personen, welche deren Leistungen in Anspruch nehmen (im Folgenden: „Kunde“ und oder „Gast“), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich abbedungen, auch wenn sie in Auftragsbestätigungen, Schriftverkehr etc. aufscheinen. Diese gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen, Verlängerungen und/oder künftigen Verträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

Abweichungen, Änderungen, Ergänzungen oder der (teilweise) Ausschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform und müssen von beiden Teilen unterfertigt werden. Selbiges gilt auch für das Abgehen von der Schriftform. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden dem Gast zur Kenntnis gebracht. Er anerkennt, diese gelesen, verstanden und sich mit ihnen einverstanden erklärt zu haben. Darüber hinaus sind sie jederzeit auf der Homepage der Skischule (www.skischule-salober.com) abrufbar, speicherbar und ausdruckbar.

Vertragsabschluss und Preise
Buchungen von Kursen können direkt im Skischulbüro, über das Internet, per Telefon oder per Mail durchgeführt werden. Es steht der Skischule frei, Anfragen anzunehmen oder abzulehnen. Sämtliche Angebote der Skischule sind freibleibend zu verstehen.
Die Buchung bzw. der Vertrag kommt auf Grundlage der schriftlichen Buchungsbestätigung per E-Mail durch die Skischule zustande. Im Falle einer vereinbarten Anzahlung kommt der Vertrag erst mit Eingang der Anzahlung bei der Skischule zustande (aufschiebende Bedingung).

Als Vertragspartner gilt jedenfalls der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen (mit)bestellt hat. Mehrere Besteller haften ebenso wie allenfalls in den Vertrag hinzu- und/oder eintretende Personen gegenüber der Skischule solidarisch.
Der jeweilige konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Beschreibungen stellen den geplanten Veranstaltungsverlauf dar. Änderungen können sich jederzeit durch äußere Einflüsse wie Wetter, Schneeverhältnisse, Lawinensituation, Problemen bei Transportmitteln (zB. Seilbahn oder Straßensperrungen etc.), Hotelüberbuchungen etc. ergeben. Die Skischule ist berechtigt das Veranstaltungsprogramm entsprechend der Situation anzupassen. Dieser Umstand berechtigt den Gast nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen welcher Art auch immer, insbesondere nicht zur kostenfreien Stornierung oder zur Preisreduktion.

Für bestimmte Veranstaltungen gibt es Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen. Diese können bei der Buchung/Anmeldung erfragt werden oder ergeben sich aus den Programmbeschreibungen. Die Skischule behält sich vor, nach Anmeldeschluss zu entscheiden, ob eine Veranstaltung stattfindet oder abgesagt werden muss. Im Falle einer Absage werden die Teilnehmer verständigt. Den Teilnehmern entstehen dadurch gegenüber der Skischule keine wie immer gearteten Ansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer. Mit Absprache und Einverständnis aller Teilnehmer kann das Programm allenfalls angepasst (zB. durch Leistungskürzungen oder Entgelterhöhungen) durchgeführt werden. Ein Anspruch des Gastes auf eine derartige Anpassung besteht aber nicht.Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass die Dienstleistungen der Skischule (z. B. Veranstaltung, Kurs etc.) verlängert werden.

Dem Gast steht kein Auflösungs-, Kündigungs- und/oder Rücktrittsrecht zu. Davon ausgenommen sind lediglich abweichende Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (zB. Storno) sowie gesetzlich zwingend vorgesehene Auflösungs-, Kündigungs- und/oder Rücktrittsrechte. Bei Endverbrauchern gelten sohin insbesondere die in § 3 KSchG genannten Rücktrittsrechte. Erfolgt eine Buchung im Fernabsatz, also telefonisch, per Fax, E-Mail oder Internet, steht dem Kunden als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) zu. Wünscht der Kunde, dass mit den beauftragten Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, wird damit gleichzeitig die Skischule ermächtigt, umgehend mit den Arbeiten und Dienstleistungen zu beginnen. Dem Kunden ist bekannt, dass er dadurch das Rücktrittsrecht nach dem FAGG verliert und sämtliche Vertragsbestimmungen durch seine Vertragsannahme unmittelbar rechtswirksam werden.

Preise/Zahlung
Es gelten die in der Buchungsbestätigung genannten Preise. Allfällige Kosten für die Geldtransaktionen (zB. Überweisungsspesen, Bankspesen etc.) trägt der Kunde. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.
Im vereinbarten Entgelt ist die Benützung der Liftanlagen (Skipässe) nicht enthalten.Die in Katalogen, Prospekten, Preislisten, auf der Homepage etc. angegebenen Preise sind – soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes angegeben ist – stets unverbindlich und freibleibend. Ebenso sind die Preise für Nachfolgeaufträge, Zusatzaufträge odgl. unverbindlich.Die Skischule behält sich bei offenkundigen und nachvollziehbaren Rechenfehlern die Vertragsanpassung vor.

Es steht der Skischule frei, Voraus-, Teil- bzw. Anzahlungen auf das Entgelt ohne Angabe von Gründen zu verlangen und in Rechnung zu stellen. Solange Voraus-, Teil- bzw. Anzahlungen nicht geleistet und/oder Sicherheiten nicht gegeben sind, ist die Skischule von ihrer Verpflichtung, (weitere) Leistungen zu erbringen, befreit.
Sofern nicht Gegenteiliges vereinbart wird, ist nach Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von wenigstens 50% der gesamten Auftragssumme zu leisten. Die Anzahlung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass diese zumindest drei Banktage vor Kursbeginn auf dem Konto der Skischule eingegangen ist. Die gesamte restliche Kursgebühr ist vor Beginn des Kurses zur Zahlung fällig. Bei online Buchungen kann die Zahlung der Kursgebühr nur mit Kreditkarte (Mastercard und Visa) oder mit Sofort-Überweisung erfolgen. Für direkt vor Ort abgeschlossene Verträge ist das Entgelt, sofern nicht Gegenteiliges vereinbart ist, im Schischulbüro zu entrichten.

Kreditkartenzahlungen zugunsten der Skischule Salober-Schröcken werden von der TREKKSOFT AG, Hauptstraße 15, 3800 Matten, Schweiz ("TREKKSOFT"), eingezogen. TREKKSOFT wird als TREKKSOFT TOUR BOOKING auf Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheinen. Die Domain, in der Sie Ihre Zahlung eingeben und bearbeiten, ist Eigentum von TREKKSOFT und wird von TREKKSOFT betrieben. Bitte senden Sie eine E-Mail an support@payyo.ch für alle Anfragen zu Ihren Kreditkartenzahlungen und Rückbuchungen.

Die Skischule ist berechtigt, dem Gast Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Gast erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Skischule ausdrücklich einverstanden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die elektronische Zusendung der Rechnung per E-Mail durch die Skischule an die bekanntgegebene E-Mail-Adresse erfolgen kann und, dass technische Einrichtungen, wie etwa Filterprogramme, Firewalls etc. entsprechend adaptiert werden. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an die Skischule (zB. Abwesenheitsnotizen etc.) werden nicht berücksichtigt und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 6 % p.a. verrechnet. Darüber hinaus sind der Skischule Mahnspesen (5% des aushaftenden Betrages, mindestens jedoch € 20,00) und die mit der anwaltlichen oder gerichtlichen Geltendmachung seiner Forderung zusammenhängenden notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu ersetzen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt vorbehalten. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch nur mit einer Teilzahlung, gehen allfällige Vergütungen, Nachlässe, Rabatte, Abschläge etc. zur Gänze – auch hinsichtlich aller bereits geleisteter oder erst später zu erbringender Zahlungen sowie der noch ausstehenden Teilzahlungen – verloren.
Die Skischule ist im Fall des Zahlungsverzuges berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden fällig zu stellen. Im Falle einer Ratenvereinbarung tritt bei Verzug Terminverlust ein, sodass sogleich der aushaftende Gesamtbetrag fällig wird.Für Umbuchungen, die vom Teilnehmer veranlasst werden, behält sich die Skischule eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 ausdrücklich vor.
Eingehende Zahlungen werden zunächst auf Mahn-/Inkassokosten, sodann auf entstandene Zinsen und in der Folge auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Dies gilt unabhängig von einer allfälligen Widmung der Zahlung durch den Kunden.
Die Skischule ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Werden von der Skischule Fremdwährungen akzeptiert, trägt der Kunde alle damit zusammenhängenden Kosten, wie etwa Spesen, Gebühren etc.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen – aus welchem Grund auch immer – zurückzubehalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, sofern die Gegenansprüche von der Skischule nicht ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit der Skischule ohne dessen ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung abzutreten.Wird gegen eine Rechnung der Skischule binnen zwei Monaten ab Zugang kein begründeter, schriftlicher Einspruch erhoben, gilt diese jedenfalls als genehmigt.

Wechselseitige Rechte und Pflichten
Die Gruppeneinteilung bei Schikursen wird von der Skischule durchgeführt. Sollte während des Kurses eine andere Einstufung des Teilnehmers erforderlich werden, so hat der Kunde diese Entscheidung zu akzeptieren. Die Teilnahme an Kursen und/oder sonstigen Veranstaltungen der Skischule unter Alkohol- oder Drogeneinfluss berechtigt die Skischule ebenfalls zur umgehenden Vertragsauflösung.

Rücktritt und Stornogebühr
Der Kunde ist unabhängig vom Vorliegen von Gründen berechtigt, einseitig vom Vertrag zurücktreten und die Buchung damit zu stornieren. Die Skischule ist in diesen Fällen berechtigt, nachstehende Stornokosten dem Kunden in Rechnung zu stellen:

  • Storno bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn € 25,00
  • Storno 29. Tag – 15. Tag 50% des Gesamtentgeltes (mindestens € 25,00)
  • Storno 14. Tag – 01. Tag 100% des Gesamtentgeltes (mindestens € 25,00)

Bei Nichtanreise ohne Nachricht, verspätete Anreise sowie verfrühter Abreise 100% des Gesamtentgeltes (mindestens € 25,00)
Gebührt der Skischule 100% des vereinbarten Gesamtentgeltes, so wird die Skischule in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebotes erspart oder was er durch anderweitige Aufträge erhalten hat. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Kunde.Eine Stornierung muss schriftlich per E-Mail an info@skischule-salober.at erfolgen
Sollten zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits Kosten entstanden sein, welche die Vorauszahlung bzw. den Stornobetrag übersteigen, werden diese Kosten dem Gast in Rechnung gestellt.Allfällige weitere Ansprüche (zB. Pönale, Schadenersatz etc.) bleiben hievon unberührt und gebühren der Skischule darüber hinaus.Zur Abdeckung allfälliger Stornokosten wird dem Kunden empfohlen, eine angemessene Stornoversicherung abzuschließen.

Die Skischule ist ohne Vorliegen von Gründen berechtigt, bis spätestens zum 30. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn einseitig vom Vertrag zurücktreten und die Buchung damit zu stornieren. In diesen Fällen stehen dem Kunden keine wie immer gearteten Ansprüche – aus welchem Rechtsgrund auch immer – gegenüber der Skischule zu.

Die Skischule hat darüber hinaus das Recht, den Vertrag jederzeit aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung von Fristen und/oder Terminen aufzulösen (Rücktritt / Kündigung). Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt, in Zahlungsverzug (auch mit Teil-, Voraus- und/oder Anzahlungen) gerät, wenn er auf Begehren der Skischule keine Teil-, Voraus- und/oder Anzahlung leistet, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckendem Vermögen unterbleibt, wenn der Kunde die für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung erforderliche Mitwirkung nicht leistet, eine Durchführung der Veranstaltung aufgrund von gesetzlichen oder behördlichen Verboten bzw. Maßnahmen oder sonstigen nicht im Einflussbereich der Skischule liegenden Umständen unmöglich, wesentlich erschwert oder wirtschaftlich unrentabel wird, die Durchführung der Veranstaltung ohne Gefahr nicht möglich ist, der Kunde schwerwiegend oder wiederholt gegen Vorgaben der Skischule verstößt, den reibungslosen Geschäftsbetrieb der Skischule und/oder Veranstaltungen stört oder gefährdet, wenn bei Veranstaltungen der Skischule die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wenn der Kunde durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen und/oder den Mitarbeitern der Skischule gegenüber das Zusammentreffen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht, wenn der Kunde von einer ansteckenden Krankheit oder einer Krankheit, die über die Vertragsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegebedürftig wird sowie in allen Fällen von höherer Gewalt (z. B. Wettersituation, Streik, Krieg, Epidemie oder Pandemie, Naturereignisse etc.).

Sollten öffentlich-rechtliche Regelungen bestehen, die die Durchführung der Buchung in der zum Anmeldezeitpunkt vorgesehenen Form unmöglich oder wirtschaftlich unrentabel machen bzw. wesentlich erschweren (zB. aufgrund von Epidemien oder Pandemien), behält sich die Skischule das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder die Buchung bzw. Veranstaltung zu ändern. Die Kunden werden hievon schnellst möglichst informiert. Die Kunden können daraus jedenfalls keine Ansprüche für entstandene Aufwendungen oder sonstige Ansprüche - aus welchem Rechtsgrund auch immer – gegenüber der Skischule ableiten.

Generell sind Kunden im Falle des Rücktritts bzw. Kündigung durch die Skischule nicht berechtigt, Ansprüche welcher Art auch immer, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen die Skischule zu stellen.Sofern der Rücktritt aus einem Grund erfolgt, welcher der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, ist die Skischule berechtigt, das Entgelt zumindest in Höhe der Stornokosten bei Nichtanreise zu begehren. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Ansprüche, insbesondere von Schadensersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Mangelnde Voraussetzungen
Bei den angebotenen Programmen kann jeder teilnehmen, der körperlich fit bzw. den Anforderungen gewachsen ist. Dies wird auch im Vorfeld soweit möglich abgeklärt und besprochen.Die von der Skischule erbrachten Leistungen können auf jedem Niveau (Könnenstufe) hohe Anforderungen an das Material sowie auf die körperliche Fitness und Fahrtechnik des Kunden stellen. Jeder Kunde ist daher aufgefordert, nur mit einwandfrei gewarteten Sportgeräten und der üblich vorgeschriebenen (Sicherheits-)Ausrüstung an den gebuchten Leistungen teilzunehmen und seine eigene Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Nicht-Tragen eines Sturzhelmes im Falle von Verletzungen ein Mitverschulden des Kunden begründen kann, weshalb dem Kunden empfohlen wird, einen Sturzhelm sowie weitere für die jeweils gebuchte Leistung empfohlene Sicherheitsausrüstung (zB. LVS-Sicherheitsausrüstung bei Fahrten im freien Gelände) zu tragen.Falls ein Teilnehmer den Anforderungen und Voraussetzungen nicht gewachsen sein sollte, so ist die Skischule berechtigt, im Sinne der allgemeinen Sicherheit sowie der Sicherheit des Teilnehmers selbst diesen von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall ist die Skischule berechtigt, das Entgelt in Höhe der Stornokosten bei Nichtanreise zu begehren.

Leistungsstörungen
Sämtliche Ereignisse, die zu einer Leistungsstörung führen und nicht in die Sphäre der Skischule fallen, sind der Sphäre des Kunden zuzurechnen. In die Sphäre der Skischule fallennur jene Umstände, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dessen Leistungserbringung stehen und von diesem beeinflussbar sind.
Aufgrund von Störungen in der Leistungserbringung, welche der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind, hat eine Anpassung des Entgeltes zu erfolgen. Die Skischule ist in diesen Fällen berechtigt, Ansprüche, insbesondere eine Entschädigung für freie Kapazitäten (Leerbestände), nicht geleistete Arbeiten, entgangenen Gewinn udgl. zu begehren.
Eventuelle Mehrkosten, die durch notwendige Umplanungen zustanden kommen, werden dem Gast verrechnet bzw. Minderkosten zurückerstattet.Die Leistungsverpflichtung der Skischule ist ausgesetzt, solange der Kunde mit einer bereits fälligen Zahlung, auch aus anderen, gegenüber der Skischule bestehenden Verpflichtungen und Obliegenheiten, in Verzug ist.
Im Falle nachträglicher Unmöglichkeit steht der Skischule das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.Gewährleistung / HaftungDer Kunde haftet der Skischule gegenüber unabhängig vom Verschulden für jeden Schaden, den er verursacht.

Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber der Skischule sind vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften in jedem Fall mit dem Fakturenwert begrenzt.Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Skischule zurückzuführen ist.
Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die die Skischule einzustehen hat, Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde vorrangig zur Inanspruchnahme dieser Versicherungsleistung.

Den Anweisungen der Skischule sind unbedingt und genauestens Folge zu leisten. Trotz sorgfältiger Planung und Sorgfalt können Unfälle, Schäden udgl. nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Jede Art von Bewegung in den Bergen bringt ein Risiko mit sich. Ein erhebliches Maß an Vorsicht, Umsicht und Eigenverantwortung wird bei jedem Teilnehmer vorausgesetzt. Mit der Anmeldung bzw. Buchung bestätigt der Gast ausdrücklich sein eigenverantwortliches Verhalten und akzeptiert das mit der Buchung verbundene Risiko.Die Skischule haftet für Schäden – sofern nicht zwingende rechtliche Regelungen anderes vorsehen - nur bei Vorliegen eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens. Die Haftung der Skischule für leicht fahrlässiges Verhalten ist ausgeschlossen. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist auch eine Haftung wegen grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.

Die Skischule schließt jede Haftung für das Verhalten von externen Personen, wie z. B. externen Veranstaltern, anderen Gästen, Seilbahnmitarbeitern etc. aus.Ein sonstiger Schadenersatz, insbesondere Ersatz mittelbarer Schäden, von Mangelfolgeschäden, Vermögensschäden Dritter und von entgangenem Gewinn wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Gründe entgegenstehen.
Sämtliche Haftungsausschlüsse beziehen sich auch auf Ansprüche gegen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Skischule aufgrund von Schädigungen, die diese dem Kunden zufügen.Die Fristen zur Geltendmachung von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen durch den Kunden betragen jeweils 6 Monate. Bei Gewährleistungsansprüchen beginnt diese Verjährungsfrist ab Erbringung der Leistung bzw. Teilleistung, bei Schadenersatzansprüchen ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Ein Jahr nach dem anspruchsbegründenden Ereignis sind Schadenersatzansprüche jedenfalls verjährt (absolute Verjährung).

Versicherung
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Gäste durch die Skischule nicht (mit-)versichert sind. Den Gästen wird daher dringend empfohlen, selbst für einen (genügenden) Versicherungsschutz, insbesondere Unfallversicherungsschutz (zB. für Bergung, Unfallkosten etc.) zu sorgen. Ebenso empfohlen wird eine Reiseversicherung, die Rücktritt, verspätete Anreise oder Abbruch mit einbezieht. Falls Dritte (zB. Vermittler, Hotelbetreiber etc.) den Abschluss der Versicherung übernehmen, sollte unbedingt sichergestellt werden, dass auch die Skischule bzw. deren Erfüllungsgehilfen mit in die Versicherung eingeschlossen werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, Förderer der Bergrettung Vorarlberg zu werden. Mit dem relativ geringen Beitrag ist zumindest eine Bergekostenversicherung verbunden, die weltweit gilt.

Inhalt des Online-Angebotes
Die Skischule übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Skischule, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen, sofern seitens der Skischule kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle Angebote der Skischule sind freibleibend und unverbindlich. Die Skischule behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Verwendung von Daten/Vertraulichkeit/Urheberrechte
Die Skischule ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden bzw. von den Teilnehmern wie Vorname(n), Familienname, Geschlecht, akademischer Grad, Geburtsdatum und –ort, Firma, Unternehmensbezeichnung, Firmen- bzw. Handelsregisternummer, Adresse, Rechnungsanschrift, Legitimationsdokument, Staatsbürgerschaft, Beruf/Branche, Telefonnummer, Fax-Nummer, E-Mail-Adresse, im Rahmen der Grenzen des Datenschutzgesetzes sowie der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Kunde leistet Gewähr dafür, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere iSd. Datenschutzbestimmungen (zB. DSGVO, DSG etc.), wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das World Wide Web für jedermann zugänglich ist und insbesondere Missbrauch nicht auszuschließen ist, sodass auch der unautorisierte Zugriff Dritter auf Daten und Informationen nicht ausgeschlossen werden kann. Der Kunde kann daraus sowie den damit einhergehenden (negativen) Folgen gegenüber der Skischule keine Schadenersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche ableiten.

Der Kunde erklärt sein ausdrückliches, unwiderrufbares Einverständnis, dass die Skischule Ablichtungen, Bilder, Fotos, Videos etc. der Kunden sowie der Veranstaltungen, anfertigen und für betriebliche Zwecke, insbesondere zu Marketingzwecken (z. B. als Referenz), verwenden, nutzen und veröffentlichen darf.Sämtliche individuellen Leistungen der Skischule (zB. Veranstaltungsunterlagen, Bilder, Präsentationen, Druckwerke etc.) sowie die von der Skischule angebotenen Dienste sowie sonstiges Know-how der Skischule bleiben (geistiges) Eigentum der Skischule und urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung und Verarbeitung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Skischule.

Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Skischule liegen, trifft die Skischule keinerlei Haftung und/oder Gewährleistung. Der Kunde hält die Skischule diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.Diese Regelung gilt sinngemäß auch für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in von der Skischule eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Mailinglisten etc.

Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für sämtliche Leistungen befindet sich in 6767 Warth.Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird als ausschließlicher Gerichtsstand das für A-6767 Warth sachlich zuständige Gericht vereinbart. Die Skischule hat zusätzlich das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.Der Vertrag unterliegt – auch bei Bestellungen bzw. Buchungen im oder aus dem Ausland – ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des IPRG, der Weiterverweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechtübereinkommens.

Schlussbestimmungen
Die Einholung erforderlicher Reisedokumente sämtlicher Art ist vom Kunden zu übernehmen. Der Kunde und/oder die Reisenden sind selbst für die Einhaltung der Reisevorschriften und Einhaltung allfällige Gesundheitsbestimmungen verantwortlich.Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen des Namens, der Zustellanschrift, der Rechnungsadresse, der E-Mail-Adresse etc. umgehend schriftlich mitzuteilen, widrigenfalls die Zustellung unter der bekannten Anschrift wirksam ist.
Für die Einhaltung des vereinbarten Schriftformgebotes genügt auch eine elektronische Datenfernübertragung (zB. per E-Mail) oder per Telefax.Der Kunde verpflichtet sich, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf allfällige Rechtsnachfolger zu überbinden.

Der Kunde verzichtet darauf, den Vertrag - aus welchem Rechtsgrund auch immer - , insbesondere aber wegen Irrtums, Wegfall der Geschäftsgrundlage, und Verkürzung über die Hälfte anzufechten oder Einreden – aus welchem Titel auch immer, insbesondere aus den genannten Rechtsgründen - zu erheben.Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als gesetzliche Regelungen nicht zwingend andere Bestimmungen vorsehen.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsteile verpflichten sich an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu setzen, welche dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Dies gilt analog auch für allfällige Vertragslücken.